Logo_ps2
Software

Die digitale Abrechnung

Laborrechnung und elektronischer Datenaustausch
ab dem 1.1.2012 in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Ab dem 1.1.2012 müssen alle Zahnärzte ihre Abrechnung mit der jeweiligen KZV ausschließlich auf elektronischem Weg abwickeln. Dies ist im fünften Sozialgesetzbuch seit längerem so vorgesehen und wird nun von den diversen Anbietern von Praxissoftware umgesetzt.

Was bedeutet das für das zahntechnische Labor.?
Zunächst einmal nichts. Aber...


Da Ihr Kunde Zahnarzt nur noch elektronisch abrechnen kann, muß er jede Ihrer Rechnungen in seiner Software in irgendeiner Form erfassen, damit sie zusammen mit seiner Rechnung übermittelt werden kann. Dies stellt einen erhöhten Verwaltungsaufwand in der Praxis dar.
Somit werden Sie wohl sehr schnell darum gebeten werden, Ihre Rechnungen sowohl auf Papier (steuerrechtlich relevantes Dokument) als auch in digitaler Form zu erstellen.
Der
VDZI hat hier in Zusammenarbeit mit der KZBV den Aufbau einer einheitlichen Schnittstelle entwickelt an den sich alle Softwareproduzenten zu halten haben.

Diese Schnittstelle geht Ende Juli in die interen Erprobung, wo Rechnungsdaten aus dem Laborprogramm an einzelne Praxisprogramme übermittelt werden.
Ab Oktober beginnt ein größerer Feldtest, so das wir Ihnen pünktlich zum Jahresende innerhalb eines Software Updates die neue Schnittstelle liefern können.